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Grpße Vorteile durch Gründung einer spanischen S.L. Sociedad Lim./GmbH

Gründen Sie eine spanische S.L. / GmbH und sparen massiv Steuern..!

In Spanien ist die Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad Limitada) an einer GmbH am gleichen Bürokratismus zu messen, wie z. B. in Deutschland oder in anderen Ländern Europas. Andererseits mischen sich die Ämter weniger in die Angelegenheit einer Firma, bzw. Bürger ein. Das ist genau umgekehrt wie in Deutschland. Und selbst bei fast deckungsgleichen Gesetzen, wie z. B. beim GmbH-Gesetz, klaffen Gesetze und Gesetzesanwendung gibt es sehr große Unterschiede. Wenn es darum geht, welche Möglichkeiten ein Unternehmer in Spanien verglichen mit einem Unternehmer in Deutschland mit einer GmbH hat, gibt es von der Funktionalität her kaum Unterschiede, nur große und lukrative Vorteile.

Der Grundkapital der spanischen GmbH (S.L.) beträgt mit mindestens EUR 3.040,00 nur einen Bruchteil des deutschen GmbH Gründungskapital. Sie können über diesen Betrag jederzeit frei verfügen, die Überwachung und Handhabung ist weit liberaler und unternehmerfreundlicher. Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben kommt nicht nur dem Unternehmen, sondern der gesamten spanischen Wirtschaft zugute, weshalb die Selbständigkeit in Spanien weit größer ist als  in Deutschland. Würde in Spanien der Staat den Unternehmer in der gleichen rigiden Art wie in Deutschland drängeln, kontollieren und gängeln, bestünde wohl kein einziges Unternehmen mehr in Spanien. Dieses auch aus dem Grunde, dass die Akzeptanz einer spanischen S.L. bspw. in Deutschland weit höher ist als eine übliche englische Limited. Das zwischen Deutschland und Spanien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit, eine Repräsentanz oder eine GmbH als Haupt- oder Zweigniederlassung in Spanien zu gründen. Nach den EU-Bestimmungen kann jede spanische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden und dort frei agieren. Dies geschieht i.d.R. in der Form einer angetragenen Zweigniederlassung. Beachten Sie aber, dass das liebe deutsche Finanzamt alle Vorgänge von Auslandsfirmen beobachtet und Banken beim Eröffnen von neue Firman-Konten der Auslandsfirmen diese dem Finanzamt melden müssen.

 

Infos zum Einsatz / Funktionalität einer spanischen S.L. / GmbH


-    Die Spanische S.L. / GmbH ist eine vollwertige und anerkannte EU-Firma
-    Nach EU-Recht können Sie eine oder mehrere Niederlassungen  in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, zu einem Bruchteil der Kosten die Sie in Deutschland benötigen würden
-    Eintragung durch einen Notar mit Urkunde / Übersetzung in einer anderen Sprache möglich (Empfohlen: Englisch)
-    Eintragung im spanischen Handel-Register mit Apostille und CIF-Nr.
-    Firmen-Konto / Bank-Konto in Spanien oder auch mehrere
-    Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern sparen, bzw. optimieren
-    Das Stamm Kapital der Spanischen S.L. beträgt nur 3.040 € (jederzeit frei verfügbar)
-    In Spanien gibt es keine Geschäftsführer daher keine Durchgriffshaftung
-    Schlechte Schufa Auskunft oder Kredit-Reform Anfragen kein Problem mehr. Gilt bei einer S.L. nicht
-   
Beantragung einer EU-UST-ID-Nummer wird von uns erledigt

-    Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Spanien noch ein Steuerparadies
-    Meisterbrief erforderlich? Nein, der Inhaber einer spanischen Handwerks braucht keinen mehr vorzuweisen, auch wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt
-    Wettbewerbsverbot: Das gilt nicht für eine Spanien-GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen
-    Auf Wunsch kann auch anonym gegründet werden (mit Treuhand-GF, Treuhandgesellschafter)
-    Auf Wunsch vermitteln wir Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34 , Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen
-    Immobilienerwerben: Sparen Sie immer noch Steuern durch die Gründung einer spanischen Immobilien-GmbH (SL)

-    Sie brauchen sich in Spanien um nichts zu kümmern, wir erledigen alles gerne für Sie! Geht schnell und Professionell

 

Die Besteuerung ist deutlich geringer als in Deutschland..!

 

Schon die Besteuerung einer spanischen S.L. GmbH unterscheidet sich gewaltig von der einer deutschen GmbH. So ist eine deutsche Firma zwar nur mit einem Körperschaftsteuersatz von 15% belastet, hinzu kommt aber die Gewerbeertragssteuer (in Spanien unbekannt), sodass die tatsächliche Belastung des Gewinnes eine GmbH in Deutschland durchaus weit über 30% und mehr betragen kann. Hinzu kommt, dass die Erträge aus einer Firmen-Beteiligung (GmbH) bei dem Gesellschafter dem persönlichen Einkommensteuersatz nach Grund- oder Splittingtabelle unterliegen. Damit kann sich unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages und ggfs. der Kirchensteuer eine Gesamtsteuerbelastung von über 55% ergeben, Tendenz steigend.

Die Körperschaftsteuersatz in Spanien beträgt derzeit 25%. Aber verglichen mit einer weit aus größeren Absetzbarkeit von Betriebsausgaben, kann durchaus von einer effektiven Belastung  bei einem mittelständischen Unternehmen von ca. 20% ausgegangen werden. Erträge aus der Beteiligung an einer spanischen Firma (Sociadad Limitada) werden für in Spanien unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter zudem nur einem pauschalen Steuersatz von 21% unterworfen. Also eine deutlich günstigere Besteuerung der Gesellschafter (Gesellschafter, die in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sind!).
Die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben ist in Spanien weitaus freizügiger und tolleranter (bspw. Bei Bewirtungskosten, privater Kfz-nutzung etc.).

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